Gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) haben wir zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) eine interne Meldestelle mit einem Fall-Manager eingerichtet. Nach einer Zielsetzung der Gesetzgeber auf EU- und Bundesebene sollen interne Meldestellen von hinweisgebenden Personen vorrangig kontaktiert werden.
Um maximales Vertrauen in die interne Meldestelle zu schaffen, haben wir deren Betrieb an externe Fachberater vergeben. Als Datenschutzbeauftragte gehören diese auch nach Auffassung der Gesetzgeber zum hierfür besonders geeigneten Personenkreis, da generell der Vertraulichkeit besonders verpflichtet.
Gemeinsam für mehr Transparenz und Sicherheit
Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter,
Ihr wollt melden, was in eurem Unternehmen passiert ist und nicht
passieren sollte?
Wenn Ihr keinen Ansprechpartner im Bereich der Vorgesetzten oder der
Geschäftsführung findet, dem ihr euch anvertrauen möchtet, dann
meldet euer Anliegen online.
Wie geht das Melden?
Über die Webseite 24/7:
https://wma.hubit-meldestelle.de
Die Meldung kann auch anonym abgegeben werden.
Ihr bekommt Rückmeldung über den Stand der Dinge – auch anonym
(in dem Fall gibt es Zugangsdaten)
Was kann ich Melden?
Bitte gebt nur solche Meldungen ab, von denen ihr sicher seid, dass sie
der Wahrheit entsprechen und einen Straftatbestand darstellen
könnten. Wenn ihr nicht sicher seid, ob eure Beobachtungen der
Wahrheit entsprechen, kennzeichnet eure Meldung als Vermutung
oder Aussage dritter Personen.